Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Gravur, Reparatur, Fassen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie sind allen entsprechenden Geschäftsbeziehungen – auch zukünftigen und einschließlich vorvertraglicher Verhandlungen – zwischen Kamon, Inhaber Kai Ogasahara, Am Fallturm 11, 28359 Bremen und seinen Kunden zugrunde zu legen. Dies ist unabhängig von Art und Umfang der Geschäftsbeziehung.
(2) Von den Kunden vorgelegte, abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen werden, auch bei Kenntnis seitens Kamon, weder ganz noch teilweise Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde und Leistungen durch Kamon erbracht werden.
§2 Angebote/Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von Kamon sind unverbindlich, insbesondere in Hinblick auf Preise, Mengen, Lieferbedingungen sowie Nebenleistungen, es sei denn, es wird im Angebot ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Vertragsabschlüsse kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt.
(2) Dem Kunden überlassene Angebote dürfen durch diese weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in bearbeiteter Fassung Dritten zugänglich gemacht werden, sofern Kamon hierzu keine schriftliche Zustimmung erteilt hat.
(3) Von Angestellten von Kamon im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss getätigte Zusagen, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Garantien werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Kamon gültig.
(4) Vor Vertragsabschluss hat der Kunde zu überprüfen, ob die Spezifikation der bestellten Waren und/oder Leistungen seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Kamon behält sich, auch nach Auftragsbestätigung vor, geringfügige Anpassungen der Spezifikation des Angebotes aufgrund z. B. technischer oder gesetzlicher Gründe sowie künftiger Anforderungen des Marktes vorzunehmen.
§3 Lieferung und Leistung, Annahmeverzug des Käufers
(1) Kamon ist berechtigt, sich der Hilfe Dritter zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu bedienen.
(2) Im Vertrag getroffene Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Maßgebend für die Einhaltung von Lieferterminen und –fristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Lager oder Werk.
(3) Sollte der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug kommen, so ist Kamon berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist Kamon berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren oder Kamon einen höheren Schaden nachweisen.
§4 Preise, Zahlung und Verrechnung
(1) Es gelten die Preise und sonstigen Bedingungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Kamon, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager und sind als Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Fracht- oder Versandspesen zu verstehen.
(2) Kamon ist berechtigt eine Preisänderung im entsprechenden Umfang vorzunehmen, sofern sich Abgaben oder sonstige Fremdkosten, die maßgeblich im vereinbarten Preis enthalten sind, später als vier Wochen nach Vertragsabschluss ändern.
(3) Der Preis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Lieferung oder Leistung ohne Abzug zahlbar. Die Kosten des Zahlungsverkehrs sind durch den Kunden zu tragen. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, insoweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
(4) Im Falle einer Überschreitung des Zahlungszieles berechnet Kamon – sofern nicht ein höherer Zinssatz vereinbart ist – spätestens ab Verzug Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Kamon behält sich vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Eingehende Zahlungen werden stets für die älteste, fällige Rechnung verwendet. Die Entgegennahmen von Schecks und Wechseln geschieht stets nur erfüllungshalber.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Kamon behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandener sowie entstehender Forderungen.
(2) Die Vorbehaltsware ist durch den Kunden sach- und fachgerecht zu verwahren. Ferner ist sie ausreichend gegen Schadensrisiken, insbesondere Feuer, Wasser, Diebstahl sowie unbefugten Zugriff Dritter zu versichern. Der Kunde tritt die entsprechenden Ansprüche aus den jeweiligen Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss an Kamon ab.
(3) Werden Vorbehaltsgüter von Dritten in Anspruch genommen, wird der Kunde diese Dritten über den Eigentumsvorbehalt von Kamon hinweisen und Kamon unverzüglich verständigen.
§6 Gefahrübergang, Sachmangelhaftung
(1) Die von Kamon überlassenen Werkstücke entsprechen im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von den subjektiven und objektiven Anforderungen des § 434 BGB und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Auf die nach § 7 gesondert gewährte Garantie wird hingewiesen.
(2) Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat Kamon das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit Lieferung des Werkstücks.
(4) Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an Kamon ab.
(5) Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von § 9.
(6) Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des vom Kunden übergebenen Werkstücks ist ein Mangelanspruch des Kunden ausgeschlossen.
(7) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist.
(8) Kamon kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Kamon bezahlt hat.
(9) Nimmt der Kunde Kamon in Ansehung behaupteter Mängel in Anspruch, ist er verpflichtet, den aufgrund einer unberechtigten Mängelrüge entstandenen Aufwand (insbesondere zeitlicher Aufwand) zu erstatten. Grundlage ist die bei Vertragsschluss gültige Preisliste von Kamon.
§7 Garantie
(1) In Abweichung von § 6 gewährt Kamon für vom Kunden bei Kamon erworbene Ehe- und Verlobungsringe eine weltweite lebenslange Garantie auf Herstellungs- und Produktionsfehler.
(2) Die Garantie gilt nicht bei einer unerheblichen Abweichung von den subjektiven und objektiven Anforderungen des § 434 BGB und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Garantieansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Fehler nicht ursächlich ist.
(3) Zur Inanspruchnahme der Garantie hat der Kunde die Ringe an Kamon zur Behebung der Fehler nach Abs. 1 zu übergeben. Die Übergabe ist im Ladengeschäft oder auf dem Versandweg möglich. Werden Ringe übersandt, übernimmt Kamon keine Hin- oder Rückversandkosten. Der Versand an Kamon erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(4) Ansprüche der gesetzlichen Mängelhaftung werden von der Garantie nicht eingeschränkt. Die gesetzliche Mängelhaftung wird kostenlos gewährt.
§8 Service für Eheringe/Verlobungsringe
(1) Kamon bietet innerhalb von zwölf Monaten nach der Übergabe von Ringen eine Ringweiten-Änderung von bis zu zwei Ringgrößen an. Dieser Anspruch ist einmalig kostenfrei. Kamon behält sich vor diesen Anspruch zu verweigern, sollte eine Anpassung aufgrund z. B. Beschaffenheit des Werkstücks sowie technischer Gründe nicht ohne Mehraufwand durchführbar sein. In diesem Fall und nach zwölf Monaten, kann Kamon eine Anpassung dem Kunden in Rechnung stellen.
(2) Kamon bietet Kunden eine Aufarbeitung von Ringen an. Der Kunde kann diese Dienstleistung innerhalb des Kalenderjahres ein Mal kostenlos in Anspruch nehmen, sofern der Kaufpreis des Werkstücks bei mindestens vierhundert Euro lag.
(3) Die nach Abs. 1 und 2 entstehenden Hin- und Rückversandkosten oder Transportschäden sind nicht von Kamon zu tragen. Kamon behält sich zur Leistungserbringung vor, die notwendigen Arbeitsschritte frei zu wählen.
§9 Haftung
(1) Kamon haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in (a) bis (e):
- (a) Kamon haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Kamon verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
- (b) Kamon haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Kamon oder seine Erfüllungsgehilfen.
- (c) Kamon haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Kamon bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
- (d) Kamon haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
- (e) Kamon haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Kamon oder seine Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Kamon diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Kunden zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
(2) Eine weitere Haftung von Kamon ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Kamon.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Kamon. Kamon bleibt nachgelassen auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Alle Rechtsbeziehungen zwischen Kamon und seinen Kunden unterliegen dem diese Bedingungen ergänzenden deutschen Recht. Eine Anwendung des UN-Kaufrechts -CISG- ist ausgeschlossen.
§10 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Eine wirksame Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch Kamon. Dies gilt insbesondere auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen ungültig unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsabschluss werden, bleibt die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen treten in diesem Fall wirksame, der wirtschaftlichen Zielsetzung dieser Bedingungen am nächsten kommende.
- Am Fallturm 11, 28359 Bremen
- 0421 79087611
- Mo. - Do. 10 - 18 Uhr
Fr. 10 - 16:30 Uhr
Sa. nach Vereinbarung - info@kamon-trauringe.de
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